HSE in der additven Fertigung
Wann treten Gefährdungen auf?
Diese Grafik aus dem Modul "Additive Fertigungsverfahren" zeigt die verschiedenen Verfahren der additiven Fertigung:

Je nach Verfahren liegen die Ausgangsstoffe, aus denen die Teile gedruckt werden, fest, pulverförmig oder flüssig vor. Die Verfahren unterscheiden sich auch in der verwendeten Anlagentechnik. Das Spektrum reicht vom Desktop 3-D-Drucker (MEX) bis zur industriellen Produktionsanlage mit entsprechenden Peripheriegeräten wie Pulverförderern und Stickstoffgeneratoren (PBF). Welche Gefährdungen auftreten, ist somit stark vom verwendeten Verfahren, den eingesetzten Werkstoffen und den Werkstoffformen abhängig. Die Gefährdungen lassen sich grob in material- und prozessspezifische Gefährdungen einteilen und können entlang der gesamten Prozesskette auftreten. Das heißt: Nicht nur im eigentlichen Fertigungsprozess, dem Druck des Bauteils, sondern auch in den vor- und nachgelagerten Prozessschritten ist es notwendig, die Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und ggf. geeignete Maßnahmen zu treffen, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeitenden oder die Umwelt zu vermeiden.
Bei den Maßnahmen hat sich die Hierarchie S T O P bewährt.
Hinter dem Kürzel STOP verbirgt sich:
= Eigenschaften an der Gefahrenquelle verändern, auch Vermeiden, Beseitigen oder Reduzieren der Gefahrenquelle. Zum Beispiel durch Auswahl der Technologie, Auswahl anderer Arbeitsstoffe.
= auch sicherheitstechnische Maßnahmen, die durch räumliche Trennung von Gefahrenquelle und Mensch verhindern, dass Gefahrenquellen Wirksam werden. Ein Beispiel ist die Abschirmung.
= räumlich-zeitliche Trennung von Mensch und Gefahrenquelle zum Beispiel durch Gestaltung der Arbeitsabläufe oder Zutrittsverbote.
= Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (räumliche Trennung am Menschen) und verhaltensbezogene Maßnahmen (zum Beispiel Schulung und Unterweisung), auch als Ergänzung zu den ersten drei Hierarchieebenen.
Die Hierarchie ist im § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Mit in der Hierarchie oben angesiedelten Maßnahmen wird die höchste Reichweite bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz erreicht.
Leider sind diese Maßnahmen oftmals schwieriger zu realisieren als Maßnahmen mit niedrigerer Reichweite.
Vgl. ArbSchG § 4 Allgemeine Grundsätze
Nr. 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
Nr. 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
